Allgemeine Geschäftsbedingungen - KOSA Strick

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Durch Erteilung einer schriftlichen oder mündlichen Bestellung werden unsere Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen vom Besteller auch für künftige Geschäfte ausdrücklich anerkannt. Andere Geschäftsbedingungen werden abgelehnt, auch dann, wenn ihnen unsererseits nicht ausdrücklich widersprochen wird. Eine grundlegende Änderung der bestellten Ware ist ab Bestellungstag nicht möglich, da der Besteller Muster erhalten, die Ware geprüft und diese für gut befunden hat.

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Angaben zu Maßen, Gewichten, Farben, Formen, Abbildungen und Leistungen gelten nur annähernd. Pflegeeigenschaften gelten nur insoweit sie vom Rohstofflieferanten schriftlich vorliegen.

3. Preise

Ohne gesonderte Vereinbarung werden die jeweils am Liefertag gültigen Preise laut Preisliste verrechnet. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertssteuer, sie gelten ab Werk einschließlich Verpackung; Fakturierung in EUR.

4. Lieferung

Die angebotenen oder vereinbarten Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Teillieferungen und Teilberechnungen behalten wir uns vor. Lieferfristen beginnen erst nach endgültiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Belange und nach Eingang einer eventuell vereinbarten An- oder Vorauszahlung oder Bankgarantie zu laufen. Bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt wie Streiks, Katastrophen, Behördenmaßnahmen u.s.w. verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer derselben. Ersatzansprüche, aus welchem Titel immer, sind bei Überschreitung der Lieferfristen ausgeschlossen. Es sei denn, dass der Verkäufer grobe Fahrlässigkeiten trifft. Der Transport der Ware erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, immer auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Etwaige Transportschäden sind vom Empfänger der Ware beim jeweiligen Spediteur oder Frachtführer sofort und unmittelbar anzumelden und protokollieren zu lassen.

5. Zahlung

Alle Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Ein Skonto kann unsererseits gewährt werden und wird auf der Rechnung explizit angegeben. Es besteht kein Anspruch auf Skonto. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung haben ausschließlich auf das angeführte Konto zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in der Höhe des üblichen Bankdarlehenszinsfußes. Zahlungen werden zunächst auf die älteste Schuld oder Nebenkosten (Zinsen, Mahnspesen u.s.w.) angerechnet.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages samt Nebenkosten behalten wir uns das Eigentumsrecht vor. Bei Pfändungen oder sonstiger Inanspruchnahme unserer Lieferungen ist der Besteller verpflichtet das Eingetumsrecht des Verkäufers geltend zu machen und ihn davon zu verständigen.

7. Gewährleistung

Wir gewährleisten, dass die bestellung dem Unfang und der Beschaffenheit der vorher zugegangenen Muster entspricht. Für Arbeitsfehler, welche bei der Herstellung auftreten können, leisten wir im gleichen Ausmaß automatisch Ersatz.

8. Haftung

Für direkte und indirekte Schäden und Kosten, die infolge mangelhafter Lieferung oder Arbeit entstehen, haftet der Verkäufer nur soweit seine Mitarbeiter ein Verschulden trifft. Ausgeschlossen sind Ersatzansprüche für Betriebsunterbrechungen, Überbeanspruchung des Materials, unsachgemäße Verarbeitung und Mängelfolgeschäden.

9. Stornierung und Rücknahme von Waren

Annulierungen bereits erteilter Bestellungen können vom Käufer nur in besonderen Fällen und mit ausdrücklichem Einverständnis des Verkäufers vorgenommen werden. Bei Waren die auftragsbezogen hergestellt oder angefertigt wurden, ist eine Stornierung mangels anderwertiger Verwendbarkeit ausgeschlossen. Bereits geschnittene oder weiterverarbeitete Waren sind von der Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen.

10. Erfüllungs- und Gerichtsort

Erfüllungsort für Zahlungen ist Ottensheim, Gerichtsort ist Linz.

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